BiPRO Norm 430

Die BiPRO-Norm 430 spezifiziert einen allgemeinen Übermittlungsservice, um Dokumente zu verschiedenen Geschäftsvorfällen zu übermitteln. Über diesen Weg werden ausschliesslich Dokumente abgerufen, es werden keine gesendet. Ursprünglich sollte über diesen Weg die sogenannte "Maklerpost" in Form von PDF-Dokumenten zur Verfügung gestellt werden. Der Service erlaubte jedoch von Anfang an, auch andere Datenformate zu liefern und so gesellte sich zum Beispiel der GDV-Daten zur Übermittlung von Bestandsdaten und Excel zur Bereitstellung von Provisionsabrechnungen hinzu.

 

nach obenBiPRO Norm 430.1 – Allgemeine Geschäftsvorfälle

Die Allgemeinen Geschäftsvorfälle sind alle Vorgänge die nicht in den weiteren Normen spezifiziert wurden.

Dabei handelt es sich zum Beispiel um:

  • Abfragen des aktuellen Vertragsstands, Beitrags, der Akquisedaten oder von Dokumenten
  • Vorgänge von Kundenbeschwerden
  • Investmenttransaktionen wie Kauf, Verkauf oder Tausch
  • Investmentprovisionen
 

nach obenBiPRO Norm 430.2 – Inkassostörfälle

Inkassostörfälle umfassen alle Störfälle die bei Zahlungsaufforderungen auftreten.

Das sind meist Meldungen folgender Probleme:

  • Bankverbindung fehlerhaft/fehlt
  • SEPA Mandat fehlt oder Unterschrift des Mandats fehlt
  • auftretende Beitragsrückstände (Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen)

Jedoch zählen auch erfolgreiche Meldungen wie die Meldung eines Zahlungseingangs oder Auflösung eines Problems (wie oben genannt) zu den Inkassostörfällen.

 

nach obenBiPRO Norm 430.3 – Vertragsbezogenen Provisionsabrechnungen

Gemäß BiPRO Norm 430.3 werden Provisionsabrechnungen und Abrechnungskorrekturen behandelt.

Jedoch werden diese Prozesse mit der Einführung der BiPRO Norm 430.7 dort umgesetzt.

 

nach obenBiPRO Norm 430.4 - Vertragsbezogene Geschäftsvorfälle

Vertragsbezogene Geschäftsvorfälle umfassen folgende Meldungen:

  • Antrag-Neugeschäfte (Eingangsbestätigung, Policierungen, Nachfragen für Gesundheitsfragen, Unterlagen u.Ä.)
  • Vertragsänderungen (Vertragsumstellung, zusätzliche Unterlagen, Anpassung der Partnerdaten, Fondswechsel, Leistungsanpassungen)
  • Inkassodatenänderungen wie neues SEPA Mandat oder neue Bankverbindung
  • Kündigungen bzw. Vertragsauflösungen (Kündigungsbestätigung oder -ablehnung)
 

nach obenBiPRO Norm 430.5 – Schaden- und leistungsbezogene Geschäftsvorfälle

Die BiPRO Norm 430.5 behandelt die Abwicklungen von Leistungen, z.B. von der Todesfallleistung bei Tod des Versicherten oder einer Krankenleistung.

Hinzukommen Schadenmeldungen wie die initiale Schadenmeldung, Nachmeldungen oder Rückfragen.

 

nach obenBiPRO Norm 430.6 – SEPA-Notifikationen

SEPA-Notifikationen umfasst aktuell nur die Lastschriftankündigungen für den Kunden.

 

nach obenBiPRO Norm 430.7 – Vermittlerabrechnungen

Vermittlerabrechnungen handhaben die Anforderung der Abrechnungen oder Klärungsantworten zu Abrechnungen.

 

nach obenBiPRO Norm 430.8 – Rückfragen zu Schadenmeldungen

Die Bearbeitung von Schadenmeldungen, insbesondere für Rückfragen der Gesellschaften inklusive erweiterter Schadenformulare wird in der BiPRO Norm 430.8 spezifiziert.