BiPRO Norm 430
Die BiPRO-Norm 430 spezifiziert einen allgemeinen Übermittlungsservice, um Dokumente zu verschiedenen Geschäftsvorfällen zu übermitteln. Über diesen Weg werden ausschliesslich Dokumente abgerufen, es werden keine gesendet. Ursprünglich sollte über diesen Weg die sogenannte "Maklerpost" in Form von PDF-Dokumenten zur Verfügung gestellt werden. Der Service erlaubte jedoch von Anfang an, auch andere Datenformate zu liefern und so gesellte sich zum Beispiel der GDV-Daten zur Übermittlung von Bestandsdaten und Excel zur Bereitstellung von Provisionsabrechnungen hinzu.
- BiPRO Norm 430.1 – Allgemeine Geschäftsvorfälle
- BiPRO Norm 430.2 – Inkassostörfälle
- BiPRO Norm 430.3 – Vertragsbezogenen Provisionsabrechnungen
- BiPRO Norm 430.4 - Vertragsbezogene Geschäftsvorfälle
- BiPRO Norm 430.5 – Schaden- und leistungsbezogene Geschäftsvorfälle
- BiPRO Norm 430.6 – SEPA-Notifikationen
- BiPRO Norm 430.7 – Vermittlerabrechnungen
- BiPRO Norm 430.8 – Rückfragen zu Schadenmeldungen
Kapitelübersicht
BiPRO Norm 430.1 – Allgemeine Geschäftsvorfälle
Die Allgemeinen Geschäftsvorfälle sind alle Vorgänge die nicht in den weiteren Normen spezifiziert wurden.
Dabei handelt es sich zum Beispiel um:
- Abfragen des aktuellen Vertragsstands, Beitrags, der Akquisedaten oder von Dokumenten
- Vorgänge von Kundenbeschwerden
- Investmenttransaktionen wie Kauf, Verkauf oder Tausch
- Investmentprovisionen
BiPRO Norm 430.2 – Inkassostörfälle
Inkassostörfälle umfassen alle Störfälle die bei Zahlungsaufforderungen auftreten.
Das sind meist Meldungen folgender Probleme:
- Bankverbindung fehlerhaft/fehlt
- SEPA Mandat fehlt oder Unterschrift des Mandats fehlt
- auftretende Beitragsrückstände (Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen)
Jedoch zählen auch erfolgreiche Meldungen wie die Meldung eines Zahlungseingangs oder Auflösung eines Problems (wie oben genannt) zu den Inkassostörfällen.
BiPRO Norm 430.3 – Vertragsbezogenen Provisionsabrechnungen
Gemäß BiPRO Norm 430.3 werden Provisionsabrechnungen und Abrechnungskorrekturen behandelt.
Jedoch werden diese Prozesse mit der Einführung der BiPRO Norm 430.7 dort umgesetzt.
BiPRO Norm 430.4 - Vertragsbezogene Geschäftsvorfälle
Vertragsbezogene Geschäftsvorfälle umfassen folgende Meldungen:
- Antrag-Neugeschäfte (Eingangsbestätigung, Policierungen, Nachfragen für Gesundheitsfragen, Unterlagen u.Ä.)
- Vertragsänderungen (Vertragsumstellung, zusätzliche Unterlagen, Anpassung der Partnerdaten, Fondswechsel, Leistungsanpassungen)
- Inkassodatenänderungen wie neues SEPA Mandat oder neue Bankverbindung
- Kündigungen bzw. Vertragsauflösungen (Kündigungsbestätigung oder -ablehnung)
BiPRO Norm 430.5 – Schaden- und leistungsbezogene Geschäftsvorfälle
Die BiPRO Norm 430.5 behandelt die Abwicklungen von Leistungen, z.B. von der Todesfallleistung bei Tod des Versicherten oder einer Krankenleistung.
Hinzukommen Schadenmeldungen wie die initiale Schadenmeldung, Nachmeldungen oder Rückfragen.
BiPRO Norm 430.6 – SEPA-Notifikationen
SEPA-Notifikationen umfasst aktuell nur die Lastschriftankündigungen für den Kunden.